Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Sattlerei Till-David Peters
Stand: November 2022



1. Geltungsbereich:

Die Sattlerei Till-David Peters ist vornehmlich im Bereich Produktion, Herstellung, Überarbeitung, Reparatur von Sachen und Werkstücken, meistens mit Leder, aber auch mit anderen Materialien, tätig. Sämtliche, an die Firma Sattlerei Till-David Peters (im Weiteren Sattlerei) übertragenen Aufträge, werden ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Dieses können auch reine Dienstleistungen oder Werkleistungen sein. Dieses gilt auch mit in diesem Zusammenhang erforderlichen weiteren Tätigkeiten. Ferner gilt dieses auch für spätere Auftragserteilungen und auch dann, wenn diese Geschäftsbedingungen nicht erneut vorgelegt wurden. Die Geltung dieser Bedingungen setzt mit Auftragserteilung und / oder Auftragsbestätigung ein. Es gelten ausschließlich die AGB des Auftragnehmers (Sattlerei). Evtl. vorgenommene Änderungen der AGB durch den Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform mit der Bestätigung durch die Sattlerei. Diese AGB gelten auch bei Tätigkeiten, Dienstleistungen, Werkleistungen usw., welche die Sattlerei nicht in der eigenen Betriebsstätte ausführt. Weiter gelten die AGB auch, für alle Tätigkeiten, Dienstleistungen, Werkleistungen usw., welche durch Subunternehmer der Sattlerei ausgeführt werden.



2. Reparatur Produktion und Einlagerung

Die Sattlerei Für die Beschaffenheit von Sachen / Materialien und Ähnlichem, welche durch den Auftraggeber eingebracht werden, haftet die Sattlerei grundsätzlich nicht. Dieses gilt auch, wenn der gewünschte Erfolg am Werkstück nicht eintritt. Eine Haftung für die Verschlechterung oder Untergang der eingebrachten Sache wird grundsätzlich nicht übernommen. Beschädigungen oder Schäden an eingebrachten Sachen des Auftraggebers, welcher Art auch immer, gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Dieses gilt auch, sofern die Sahen durch die Sattlerei eingelagert werden.



3. Angebote, Preise:

Unsere angebotenen Preise gelten immer ab Fabrikation / Werk und schließen die Fracht, Portokosten, Verpackungen, Versicherungen oder sonstige Versandkosten nicht ein. Sofern es sich bei Durchführung der Arbeiten ergeben sollte, dass diese nur mit einem nicht unerheblichen Mehraufwand getätigt werden können, darf Auftragnehmer nachberechnen. Dieses gilt nur dann, wenn bei Angebotserstellung nicht ersichtlich war, dass diese zusätzlichen Arbeiten durchgeführt werden müssen um den ursprünglich versprochenen Erfolg zu gewährleisten. Die angebotenen Preise zur Herstellung von einzubindenden Grafiken / Logos / Signaturen usw. gelten immer ab fertig geliefertem Datensatz des Auftraggebers. Nachträgliche Änderungswünsche jedweder Art des Auftraggebers führen grundsätzlich zur Nachberechnung. Unsere Angebote sind stets freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt..



4. Bestellungen, Kündigung:

Formfreie Bestellungen, mündlich oder fernmündlich erteile Aufträge bedürfen immer einer Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (eMail, Fax, usw.). Diese können auch ohne Preisnennung bestätigt werden, wenn es sich um Auftraggeber handelt, dem durch häufige Voraufträge die Preise im Wesentlichen bekannt sind. Die Produktion kann unmittelbar nach Auftragsbestätigung beginnen. Ein Widerruf des Auftrages nach Auftragsbestätigung ist nur dann möglich, wenn der Produktionsprozess noch nicht begonnen hat. Nach Möglichkeit kann unter Abrechnung der schon angefallenen Arbeiten und des Materialeinsatzes der Produktionsprozess eingestellt werden. Bereits entstandene Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten. Dieses bezieht sich auch auf den entgangenen Gewinn. Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, welche vertraglich vereinbart sind, können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monates gekündigt werden.



5. Zahlung, Eigentumsvorbehalt:

Die Zahlung unserer Rechnungen hat binnen 14 Tage nach Erhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine Rechnung wird nach Fertigstellung der Ware oder Dienstleistung erstellt. Ein vorab vereinbarter Skontosatz bezieht sich nicht auf Versandkosten, Porto, Versicherung oder Verpackungen. Dem Auftragnehmer steht bei Neukundengeschäften oder größeren Leistungen eine Vorausleistung des Auftraggebers zu. Der Produktionsbeginn oder Einkauf an Material für den Auftrag erfolgt dann immer erst ab Zahlungseingang. Dies kann mit einer unverschuldeten Lieferterminänderung einhergehen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber wird für alle Fälle ausgeschlossen. Nicht abgeholte, aber bezahlte Ware wird 7 Tage nach dem abgestimmtem Liefertermin kostenpflichtig eingelagert. Wird die Ware dennoch nicht abgeholt, behalten wir uns das Recht der kostenpflichtigen Entsorgung vor. Dies kann in jedem Fall aber nicht vor 30 Tagen nach benanntem Liefertermin vorgenommen werden.



6. Zahlungsverzug:

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Zinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, behalten wir uns das Recht auf Zurückhaltung der Ware vor. In jedem Fall bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers, sofern die Rechnung nicht voll bezahlt ist.



7. Lieferung, Haftung:

Ist der Auftragnehmer beauftragt, die bestellte Ware zu liefern bzw. durch Dritte liefern zu lassen, so haftet der Auftragnehmer nur bis zur Grenze der Produktionsstätte (Tür / Hallentor). Liefertermine sind nur bindend, wenn diese schriftlich benannt wurden. Wir behalten uns aber Änderungen im vereinbarten Liefertermin vor, wenn unsere Lieferanten für den jeweiligen Auftrag ihren Liefertermin bei uns, aus welchem Grund auch immer, nicht einhalten oder ein nicht durch uns verschuldeter Einfluss auf den Produktionsprozess genommen wird (zB. Stromausfall, Elementarschäden, Einbruchschäden, Sabotage, etc.). Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers kann in jedem Fall nur in der Höhe des jeweils erteilten Auftragswertes oder eines Teiles hieraus entstehen. Grundsätzlich gilt: Schadenersatzforderungen als auch Forderungen aus Mangel- bzw. Mangelfolgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Sattlerei haftet auch nicht für Schäden, gleich welcher Art, welche durch die Tätigkeit von Subunternehmern, die durch die Sattlerei beauftragt worden sind, hervorgerufen wurden. Eine Schadensersatzpflicht bei Beschädigungen, Untergang oder Ähnlichen bei eingebrachten Sachen / Materialien usw. ist grundsätzlich seitens der Sattlerei ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde mit einem Produkt, welches mit einer durch den Kunden eingebrachten Sache erstellt wurde, nicht zufrieden ist. Ein Anspruch auf Überarbeitung ist ausgeschlossen. Bei fehlerhaften Lieferungen, die auf unsere Produktion zurückzuführen sind, behalten wir uns Ersatzlieferungen vor. Die Ware ist bei Lieferung (unsere Tür / Hallentor) durch den Auftraggeber auf Beschädigungen, Menge und Fehler zu prüfen. Spätere Reklamationen, insbesondere bei Beschädigungen und Mengen, können wir nicht akzeptieren. Für fehlerhafte Produktionen, welche aus Mangel an korrekten Informationen oder Übermittlungsfehlern beruhen (zB. formfreie, telefonische, mündliche- oder Onlinebestellungen) übernehmen wir keine Haftung. Leichte Abweichungen, beispielsweise Farbabweichungen oder Materialabweichung des Leders, Stoffes ua sind vom Auftraggeber zu akzeptieren und begründen kein Reklamationsrecht, da es trotz größter Sorgfalt zu nicht beeinflussbaren Abweichungen an Materialien kommen kann. Für Schäden an auf dem Betriebsgelände abgestellten Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen. Dieses gilt auch, sofern die Fahrzeuge woanders hin verbracht wurden.



8. Design und Markenrechterechte, Kommunikation:

Bei einer Verletzung von Rechten, wie beispielsweise Gebrauchsmusterrechten, Markenrechten, Urheberrechten ua, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Eine Haftung der Sattlerei ist ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Daten von fertig gestellten Produkten, wie Bildern etc. , zu Werbezwecken der Sattlerei ist kostenfrei zulässig. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm zukünftig Informationen und Werbung ohne vorherige Ankündigung per elektronischer Post (eMail) und Telefax zugehen kann.



9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Lübeck als der Sitz des Auftragnehmers.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, den mit einer unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise, möglichst weitgehend zu sichern.